Aktuelles
Es besteht keine Maskenpflicht in Arztpraxen mehr
Wichtig: ab 01. Januar 2024 ist das e- Rezept obligat. Bitte bestellen Sie daher Ihre Medikamente nur noch über das Rezepttelefon (Wähltaste #9). In der Praxis ist das nicht mehr möglich. Voraussetzung für das e-Rezept ist eine eingelesene gültige Versichertenkarte. Ohne diese ist die Ausstellung eines Rezeptes nicht mehr möglich.
Wenn die Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen wurde, ist der Gang in die Praxis zur Rezeptabholung nicht nötig. Sie können am Folgetag der Bestellung mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke das entsprechende Arzneimittel abholen.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Medikamente!
Geänderte Öffnungszeiten: Die Praxis ist dienstags von 08.00 h bis 16.00 h geöffnet